1. Suche in der Rechtsprechung

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich über die Entscheide und Tätigkeiten des Gerichtshofes zu informieren. Suche in der Rechtsprechung – Ein Suchmotor ermöglicht die Suche in der bestehenden Rechtsprechung des Gerichtshofes. Sie können anhand verschiedener Parameter – darunter die Nummer des Entscheids, die Geschäftsverzeichnisnummer, das Datum des Entscheids, Textfragmente und Stichwörter – eine gezielte Suche durchführen. Es ist auch ein vollständiger Überblick über die Entscheide des Gerichtshofes pro Jahr vorhanden.

2. Newsletter

Sie können sich auf den Newsletter des Gerichtshofes abonnieren, indem Sie unten Ihre E-Mail-Adresse eintragen:

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Übermittlung des Newsletters verwendet. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergeleitet. Nachher können Sie sich jederzeit abmelden, und zwar mit dem Link, der Ihnen in jedem Newsletter mitgeteilt wird. Indem Sie den Link anklicken, erteilen Sie Ihre Einwilligung, den Newsletter unter den vorerwähnten Bedingungen weiterhin zu erhalten.

Sie erhalten anschließend eine E-Mail von der E-Mail-Adresse pdf_de-request@mailman.const-court.be, in der Sie gebeten werden, Ihre Anmeldung zu bestätigen, indem Sie einen Link anklicken. Sofort danach erhalten Sie von derselben E-Mail-Adresse eine Bestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mails (sowohl die E-Mail, in der Sie gebeten werden, Ihre Anmeldung zu bestätigen, als auch die E-Mail zur Bestätigung und die E-Mails mit den Newsletters) möglicherweise im Spam-Ordner landen. Dem können Sie abhelfen, indem Sie die E-Mail-Adresse der Liste Ihrer vertrauten Absender hinzufügen.

3. Pressemitteilungen

Der Gerichtshof veröffentlicht allgemeine Pressemitteilungen und Pressemitteilungen über Entscheide, die von der Medienstelle verfasst werden. Die allgemeinen Pressemitteilungen enthalten Informationen über die Tätigkeiten und Organisation des Gerichtshofes. Pressemitteilungen über Entscheide, die der Gerichtshof für besonders wichtig hält oder die Bevölkerung interessieren könnten, enthalten eine synthetische Wiedergabe der Entscheide. Naturgemäß enthalten die Pressemitteilungen weder die in den Entscheiden aufgebaute Argumentation, noch die spezifischen Nuancierungen der Entscheide. Sie sind für den Gerichtshof nicht verbindlich.

4. Bevorstehende Entscheide

Über die Seite mit den anhängigen Rechtssachen können Sie sich über das Datum einer geplanten Urteilsverkündung auf dem Laufenden halten. Sie brauchen lediglich auf die Schaltfläche „Informiert bleiben“ neben der von Ihnen gewählten Rechtssache zu klicken und Ihre E-Mail-Adresse einzutragen. Sie erhalten anschließend eine E-Mail von der E-Mail-Adresse Rechtssache-Nummer-request@mailman.const-court.be, in der Sie gebeten werden, Ihre Anmeldung zu bestätigen, indem Sie einen Link anklicken. Sofort danach erhalten Sie von derselben E-Mail-Adresse eine Bestätigung. Wenige Tage vor der Urteilsverkündung erhalten Sie eine E-Mail zur Ankündigung der Urteilsverkündung, woraufhin wir Ihre E-Mail-Adresse löschen. Falls Sie für mehrere Rechtssachen informiert werden möchten, müssen Sie sich für alle betreffenden Geschäftsverzeichnisnummern anmelden. Bitte beachten Sie, dass diese E-Mails (sowohl die E-Mail, in der Sie gebeten werden, Ihre Anmeldung zu bestätigen, als auch die E-Mail zur Bestätigung und die E-Mail, mit der Sie über das Datum der Urteilsverkündung informiert werden) möglicherweise im Spam-Ordner landen.

Sie können sich auch dafür entscheiden, über alle zukünftigen Urteile in allen Fällen des Gerichtshofes informiert zu werden, indem Sie unten Ihre E-Mail-Adresse eingeben. Auch in diesem Fall müssen Sie Ihre Anmeldung bestätigen. Anschließend erhalten Sie für jeden Fall eine separate E-Mail mit der Ankündigung des Urteils. Sie können sich jederzeit von dieser Funktion abmelden.

Ihre E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Zwecke der Übermittlung des Newsletters verwendet. Diese Informationen werden nicht an Dritte weitergeleitet. Nachher können Sie sich jederzeit abmelden, und zwar mit dem Link, der Ihnen in jedem Newsletter mitgeteilt wird. Indem Sie den Link anklicken, erteilen Sie Ihre Einwilligung, den Newsletter unter den vorerwähnten Bedingungen weiterhin zu erhalten.

5. Agenda

Über die Agenda-Seite können Sie sich über die geplanten öffentlichen Sitzungen informieren. Der Sitzungssaal des Gerichtshofes ist zur angegebenen Zeit frei zugänglich. Auf derselben Seite finden Sie einen Überblick über die geplanten Urteilsverkündungen. Die Entscheide des Gerichtshofes werden in der Regel nicht in öffentlicher Sitzung verkündet, sondern auf der Website veröffentlicht.

6. Soziale Netzwerke

Der Gerichtshof ist auf LinkedIn activ. Der Gerichtshof veröffentlicht Beiträge in französischer und niederländischer Sprache über bestimmte von ihm ausgewählte Entscheide. Jeder Beitrag enthält die Nummer des Entscheids, das Wesentliche der vom Gerichtshof getroffenen Entscheidung sowie den Link zu dem Entscheid in der betreffenden Sprache auf der Website. Beitrage über Entscheide, die ebenfalls Gegenstand von Pressemitteilungen sind, vermitteln eine kurze Zusammenfassung des Entscheids. Ferner stellt der Verfassungsgerichtshof auch nützliche Informationen über seine Arbeitsweise zur Verfügung. Es versteht sich von selbst, dass der Gerichtshof weder seine eigenen Entscheide über LinkedIn kommentiert, noch an etwaigen Diskussionen darüber auf diesen Plattformen teilnimmt. Mit den Accounts sollen lediglich möglichst viele bestehende Informationen über den Gerichtshof zur Verfügung gestellt werden.

7. Medienstelle

Die Mitglieder der Medienstelle sind für das Verfassen der Pressemitteilungen zuständig und fungieren auch als Kontaktpersonen für die Presse.