Die Entscheide des Gerichtshofes werden in niederländischer, französischer und – in den im Sondergesetz vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof vorgesehenen Fällen – auch in deutscher Sprache erlassen. In jenen Fällen, in denen die Entscheide nicht in deutscher Sprache erlassen werden, werden sie auszugsweise ins Deutsche übersetzt. Bestimmte Entscheide liegen außerdem vollständig oder zusammenfassend in englischer Sprache vor. Die jeweiligen Texte finden Sie hier.