Der Verfassungsgerichtshof verfügt über eine Medienstelle. Diese umfasst einen Kanzler und vier Referenten, und ist mit den Beziehungen des Gerichtshofes zur Presse beauftragt. Die Mitglieder der Medienstelle sind keine Wortführer des Gerichtshofes.
Die Medienstelle verfasst Pressemitteilungen über jene Entscheide, die der Gerichtshof für besonders wichtig hält oder die Bevölkerung interessieren könnten. Diese Mitteilungen enthalten eine synthetische Wiedergabe der Entscheide. Naturgemäß enthalten die Pressemitteilungen weder die in den Entscheiden aufgebaute Argumentation, noch die spezifischen Nuancierungen der Entscheide.
Es ist nicht Aufgabe der Medienstelle, zu den Entscheiden des Gerichtshofes Kommentar oder juristische Stellungnahmen abzugeben.
Der Gerichtshof kommuniziert auch über LinkedIn. Die von der Medienstelle verwalteten Accounts des Gerichtshofes dienen hauptsächlich dazu, Beiträge über bestimmte Entscheide und Pressemitteilungen zu verbreiten. Die Accounts dienen ebenfalls zur Verbreitung nützlicher Informationen über die Arbeitsweise des Gerichtshofes.
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Weder die Pressemitteilungen, noch die Posts sind für den Gerichtshof verbindlich.
Die Kontaktpersonen für die Presse sind: