Die Richter

Der Gerichtshof setzt sich aus zwölf Richtern zusammen, die vom König auf Lebenszeit ernannt werden, und zwar aus einer Liste mit zwei Kandidaten, die turnusmäßig von der Abgeordnetenkammer und vom Senat mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen der anwesenden Mitglieder vorgeschlagen werden.

Zusammensetzung des Verfassungsgerichtshofes am 21. April 2026
Sechs Richter gehören zur französischen, sechs zur niederländischen Sprachgruppe. Einer der Richter muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Jede Sprachgruppe besteht ihrerseits jeweils aus drei Richtern, die aufgrund ihrer juristischen Erfahrung ernannt worden sind (Juraprofessor an einer belgischen Universität, Magistrat am Kassationshof oder am Staatsrat, Referent beim Verfassungsgerichtshof), und drei Richtern, die aufgrund einer mindestens fünfjährigen Erfahrung als ehemaliges Parlamentsmitglied ernannt worden sind. Der Gerichtshof setzt sich aus Richtern verschiedenen Geschlechts zusammen, wobei die zahlenschwächere Gruppe mindestens ein Drittel ausmacht und in den beiden vorerwähnten Berufskategorien vertreten sein muss.

Um zum Richter ernannt werden zu können, muss man das vierzigste Lebensjahr vollendet haben. Die Richter können ihr Amt bis zum Alter von siebzig Jahren ausüben. Es gelten strenge Unvereinbarkeiten mit anderen Ämtern, Funktionen und beruflichen Tätigkeiten. Die Richter der beiden Sprachgruppen wählen jeweils ihren Präsidenten. Die beiden Präsidenten fungieren alternierend jeweils ab dem 1. September für ein Jahr als „amtierender Präsident“.

Für nähere Informationen siehe die Artikel 31 bis 34, 44 bis 47 und 49 bis 51 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof.

Die Referenten

Dem Gerichtshof wird von Referenten beigestanden.

Die Referenten sind zur Hälfte französischsprachig, zur Hälfte niederländischsprachig. Mindestens ein französischsprachiger Referent und ein niederländischsprachiger Referent müssen ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen.

Die Referenten sind Inhaber eines Universitätsdiploms der Rechte und müssen zum Zeitpunkt ihrer Ernennung mindestens 25 Jahre alt sein. Als Magistrate werden sie vom Gerichtshof aufgrund einer Prüfung im Wettbewerbsverfahren ernannt, deren Bedingungen vom Gerichtshof festgelegt werden. Ihre Anzahl ist auf höchstens 24 festgelegt. Ab dem 1. Januar 2021 gibt es am Gerichtshof 20 Referenten.

Die Aufgaben der Referenten sind im Sondergesetz nicht ausdrücklich definiert. Sie sind dazu berufen, dem Gerichtshof in allen Funktionen, die er erfüllt, beizustehen. Die Hauptaufgabe der Referenten besteht im Verfassen der Entscheidsentwürfe in den Rechtssachen, mit denen der Gerichtshof befasst worden ist, unter der Aufsicht des jeweiligen Richters, dem sie beigeordnet sind. Wenn eine neue Vorabentscheidungsfrage oder eine neue Klage beim Gerichtshof eingeht, nehmen sie eine erste Prüfung der neuen Rechtssache vor und schlagen sie gegebenenfalls die Durchführung eines Kurzverfahrens vor. In den anderen Rechtssachen verfassen sie die Entscheidsentwürfe, auf deren Grundlage die Richter über die Rechtssache beraten. Sie stehen dem Gerichtshof auch bei, indem sie Notizen, Abänderungsanträge oder alternative Entscheidsentwürfe verfassen. Die Referenten nehmen nicht an der Beratung teil. Schließlich übernehmen die Referenten auch Aufgaben im Zusammenhang mit der Dokumentation, der internen Arbeitsweise und den Außenbeziehungen des Gerichtshofes.

Für nähere Informationen siehe die Artikel 35 bis 39, 44 bis 47, 50 und 51 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof.

Die Kanzler

Dem Gerichtshof stehen ein französischsprachiger und ein niederländischsprachiger Kanzler bei. Sie werden vom König aus zwei Listen mit jeweils zwei Bewerbern ernannt, die von den französischsprachigen Richtern bzw. von den niederländischsprachigen Richtern des Gerichtshofes vorgeschlagen werden.

Die Kanzler sind Inhaber eines Universitätsdiploms der Rechte und müssen mindestens 30 Jahre alt sein und die in Artikel 41 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 erwähnten Bedingungen erfüllen.

Die Kanzler stehen dem Gerichtshof bei der Ausübung seiner richterlichen Funktion bei, und zwar in jedem Stand des Verfahrens.

Sie sorgen für die Abwicklung des Verfahrens in allen Rechtssachen, von der Eintragung der Rechtssache, über die Notifizierung der Verfahrensunterlagen und die Teilnahme an den Sitzungen, bis hin zur Mitunterzeichnung der Entscheide, deren Notifizierung und deren Veröffentlichung.

Sie beglaubigen alle offiziellen Dokumente des Gerichtshofes.

Sie unterstützen den Gerichtshof bei seinen administrativen Sitzungen, Arbeiten und Entscheidungsfindungen. Sie nehmen an den verschiedenen innerhalb des Gerichtshofes eingesetzten Ausschüssen und Arbeitsgruppen teil.

Die Kanzler sind für die allgemeine administrative Koordination der Verwaltungsdienste verantwortlich, und sie sind für das Personal weisungsbefugt. Sie sind mit der direkten Leitung der Kanzlei beauftragt.

Unter der Aufsicht des Gerichtshofes und seiner Präsidenten sind sie mit der Verwaltung der Humanressourcen und der materiellen und finanziellen Mittel betraut.

Für nähere Informationen siehe die Artikel 40 und 41, 44 bis 46, 50, 51 und 61 des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof.

Das Verwaltungspersonal

Der Gerichtshof verfügt über eigenes Verwaltungspersonal. Er ernennt und entlässt die Personalmitglieder.

Neben den Sekretariaten der Richter ist das Verwaltungspersonal auf verschiedene Fachdienststellen verteilt:

  • Kanzlei. Unter der Weisungsbefugnis der Kanzler nimmt die Kanzlei die Verfahrensunterlagen (Klageschriften, Vorlageentscheidungen, Schriftsätze) in Empfang und notifiziert sie den betreffenden Personen.
  • Übersetzungsdienststelle. Diese Dienststelle übersetzt die internen Dokumente des Gerichtshofes (insbesondere die Entscheidsentwürfe, die Dokumentationsberichte und die internen Berichte) ins Französische, ins Niederländische und/oder ins Deutsche. Sie umfasst auch Revisoren, die die Überprüfung und sprachliche Übereinstimmung der Entscheide vor deren Veröffentlichung gewährleisten.
  • Dienststelle „BIB-DOCU“. Diese Dienststelle verwaltet die Bibliothek des Gerichtshofes sowie die Dokumentation. Die Dienststelle „BIB-DOCU“ ist zuständig für das Verfolgen der relevanten Rechtslehre, den Ankauf von Büchern und digitalen Quellen sowie die Verwaltung und Entwicklung verschiedener interner Datenbanken, die Verbindungen zwischen Rechtsprechung, Rechtslehre und beim Gerichtshof anhängigen Rechtssachen herstellen. Diese Dienststelle steht den Magistraten bei der Behandlung der Rechtssachen im Bereich der Dokumentation bei.
  • Dienststelle „Data“. Diese Dienststelle ist zuständig für die Datenbank bezüglich der Rechtsprechung des Gerichtshofes. Diese Datenbank systematisiert die Rechtsprechung des Gerichtshofes in Stichwörtern und Zusammenfassungen und ist öffentlich zugänglich auf der Website des Gerichtshofes. Die Dienststelle „Data“ sorgt auch für die Veröffentlichung der Entscheide auf der Website des Gerichtshofes.
  • Informatikdienststelle. Diese Dienststelle ist zuständig für die Verwaltung, die Wartung und die Entwicklung der für das Funktionieren des Gerichtshofes erforderlichen Informationstechnologie, darunter die Datenbanken und die Website des Gerichtshofes.

Zur Zeit zählt das Verwaltungspersonal ungefähr 50 Mitglieder.

Emeriti und Ehrenmitglieder

Präsident

Richter

Referent

Kanzler

Geschichtlicher Überblick

Präsident

Richter

Kanzler