Einleitung
Diese Datenschutzerklärung betrifft den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten, d.h. aller Daten, die es ermöglichen, Sie direkt oder indirekt zu identifizieren.
Der Verfassungsgerichtshof verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben allgemeinen Interesses, und zwar:
- - anlässlich eines Gerichtsverfahrens (Nichtigkeitsklage oder Vorabentscheidungsfrage);
- - wenn Sie mit der Kanzlei kommunizieren;
- - wenn Sie mit dem Gerichtshof Kontakt aufnehmen, um Auskünfte einzuholen;
- - wenn Sie dem Gerichtshof eine Dienstleistung erbringen;
- - wenn Sie beim Gerichtshof ein Praktikum absolvieren;
- - wenn Sie sich um eine Stelle beim Gerichtshof bewerben;
- - wenn Sie unser Gebäude betreten, etwa um einer Sitzung beizuwohnen;
- - usw.
Personenbezogene Daten können auch dann verarbeitet werden, wenn Sie Ihre Zustimmung dazu erteilt haben, z.B. beim Akzeptieren von Cookies beim Surfen auf der Website oder beim Ausfüllen eines Onlineformulars, um über die Verkündung eines Entscheids informiert zu werden oder den Newsletter des Gerichtshofes zu erhalten. Die Datenschutz-Grundverordnung 2016/679 („DSGVO“) vom 27. April 2016, die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 und das Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten können je nach den Umständen auf die Verarbeitung Ihrer Daten durch den Verfassungsgerichtshof Anwendung finden.
Die Website des Verfassungsgerichtshofes enthält die jeweils neueste Fassung dieser Erklärung. Der Gerichtshof kann diese Erklärung ändern, wenn die Sicherheitsmaßnahmen auf den neuesten Stand gebracht werden. Diese Erklärung wurde am 18. August 2021 angenommen.
I. Allgemeine Grundsätze
Der Verfassungsgerichtshof erfasst und verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Erfüllung der Aufgaben allgemeinen Interesses, mit denen er durch die Verfassung und das Sondergesetz vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof („das Sondergesetz“) betraut wird. In bestimmten Fällen verarbeitet der Verfassungsgerichtshof Ihre Daten darüber hinaus aufgrund Ihrer Zustimmung oder einer Vereinbarung.
Gemäß der DSGVO entspricht diese Verarbeitung folgenden Grundsätzen:
- - Ihre personenbezogenen Daten werden auf rechtmäßige Weise, nach Treu und Glauben und auf transparente Weise verarbeitet.
- - Es werden nur Daten erfasst, die für die Ausübung der verfassungs und gesetzmäßigen Aufgaben des Gerichtshofes unbedingt erforderlich sind.
- - Die Speicherfrist Ihrer Daten ist auf das für die Zwecke ihrer Erfassung notwendige Maß beschränkt.
- - Ihre personenbezogenen Daten sind sachlich richtig und erforderlichenfalls auf dem neuesten Stand; im Falle eines Irrtums werden sie berichtigt.
- - Ihre Daten werden auf gesicherte Weise verarbeitet.
Gemäß der DSGVO werden Ihre personenbezogenen Daten zu einem oder mehreren der folgenden Zwecke verarbeitet:
- - Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verfassungsgerichtshof übertragen wurde;
- - Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen, im Rahmen der justiziellen Tätigkeit des Verfassungsgerichtshofes;
- - Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, der der Verfassungsgerichtshof unterliegt;
- - Erfüllung spezifischer Verpflichtungen und Ausübung spezifischer Rechte des Verfassungsgerichtshofes oder der betroffenen Person im Bereich des Arbeitsrechts, des Rechts der sozialen Sicherheit und des Sozialschutzes;
- - Führung von Aufzeichnungen oder Statistiken von öffentlichem Interesse.
II. Austausch Ihrer personenbezogenen Daten mit Dritten
In einem Gerichtsverfahren (Nichtigkeitsklage oder Vorabentscheidungsfrage) tauscht der Verfassungsgerichtshof bestimmte personenbezogene Daten mit den am Verfahren beteiligten Parteien und mit gewissen Behörden, die im Rahmen des Verfahrens eine Rolle spielen, aus. Die Verfassung und das Sondergesetz verpflichten den Verfassungsgerichtshof dazu, seine Entscheidungen sowie gewisse Bekanntmachungen, die für den Verlauf des Verfahrens erforderlich sind, zu veröffentlichen. Diese Verpflichtung hat zum Zweck, eine offene und für den Bürger und die Presse zugängliche Verfassungsgerichtsbarkeit zu gewährleisten. Bei der Veröffentlichung dieser Dokumente können Ihre personenbezogenen Daten Gegenstand einer Verarbeitung sein. Auf Ihren Antrag hin oder aus eigener Initiative kann der Verfassungsgerichtshof in Anwendung von Artikel 30quater des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 diese Texte entpersonalisieren. Nähere Auskünfte zu den Anonymisierungsrichtlinien des Gerichtshofes erhalten Sie auf dieser Seite.
Außerhalb dieser Verfahren tauscht der Verfassungsgerichtshof Ihre personenbezogenen Daten nicht mit Dritten aus. Er verwendet Ihre Daten niemals zu anderen Zwecken als denjenigen, zu denen sie erfasst wurden, etwa zu kommerziellen Zwecken.
III. Speicherfrist der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden nicht länger aufbewahrt, als dies für den Zweck, zu dem sie erhoben werden, erforderlich ist. Die Speicherfrist variiert je nach der Art der Daten sowie dem betreffenden Zweck.
Nachstehend folgen einige Beispiele der Speicherfrist Ihrer personenbezogenen Daten:
- - IP-Adresse: Wir bewahren keine IP-Adressen auf.
- - Cookies: Wir verwenden zwei Cookies: i18n_redirected und GDPR:accepted. Das erste Cookie registriert automatisch Ihre Sprachpräferenz aufgrund der Spracheinstellung Ihres Browsers. Wenn Sie über das Menü der Website eine andere Sprache wählen, wird diese neue Sprache im Cookie gespeichert. Dieses Cookie ist erforderlich für das richtige Funktionieren der Website und kann nicht abgelehnt werden. Das zweite Cookie registriert Ihr Einverständnis (bzw. Ihre Weigerung), zusätzliche Cookies zu verwenden. Auch die Weigerung wird in einem Cookie gespeichert, damit die Frage nicht bei jedem Besuch wiederholt wird.
- - Ausfüllen des Onlineformulars, um über die Verkündung eines Entscheids informiert zu werden: Wir registrieren eine E-Mail-Adresse und ggf. einen Namen pro Geschäftsverzeichnisnummer. Nur die E-Mail-Adresse ist erforderlich, damit Sie über die Verkündung des Entscheids informiert werden. Sobald der Entscheid verkündet worden ist, werden die dazugehörige Geschäftsverzeichnisnummer und alle E-Mail-Adressen, die bei dieser Geschäftsverzeichnisnummer registriert wurden, gelöscht. Wenn Sie sich für mehrere Geschäftsverzeichnisnummern anmelden, wird Ihre E-Mail-Adresse mehrmals registriert und erst dann endgültig gelöscht, wenn der letzte Entscheid verkündet worden ist.
- - Anmeldung für den Online-Newsletter: Wir registrieren die E-Mail-Adresse und ggf. einen Namen. Nur die E-Mail-Adresse ist erforderlich, damit Sie den Newsletter erhalten. Abmelden erfolgt über einen Link im Newsletter. Wir verwenden eine „E-Mail-Probing“-Technik, um nicht bestehende Mailboxen aufzuspüren und die dazugehörigen E-Mail-Adressen zu löschen. Dieses „Probing“ wird einmal im Jahr durchgeführt.
- - Das Sondergesetz sieht keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für die Entscheidungen des Gerichtshofes und die Verfahrensakten vor. Im Hinblick auf die Erfüllung der Rechtsprechungsfunktion des Verfassungsgerichtshofes kann diese Aufbewahrungsfrist nicht auf verallgemeinerte Weise zeitlich begrenzt werden. Der Verfassungsgerichtshof achtet jedoch darauf, dass diese Aufbewahrung auf jeden Fall nicht länger dauert, als dies erforderlich ist, und im Einklang mit den geltenden Archivierungsvorschriften erfolgt.
Wenn Sie der Meinung sind, dass der Gerichtshof personenbezogene Daten besitzt, die nicht länger relevant sind, können Sie mit uns Kontakt aufnehmen, um deren Löschung zu beantragen.
IV. Rechte im Zusammenhang mit den personenbezogenen Daten
Wenn der Verfassungsgerichtshof Ihre personenbezogenen Daten verwendet, genießen Sie mehrere Rechte, und zwar insbesondere:
- - Recht auf Unterrichtung: Sie haben das Recht zu wissen, warum Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, wie sie verarbeitet werden und wie lange sie aufbewahrt werden.
- - Auskunftsrecht: Sie haben Einsicht in Ihre personenbezogenen Daten, über die der Verfassungsgerichtshof verfügt.
- - Recht auf Berichtigung: Sie haben das Recht, beim Verfassungsgerichtshof die Ergänzung Ihrer Daten oder deren Berichtigung, falls sie unrichtig sind, zu beantragen.
- - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung: Sie haben das Recht, die Aussetzung der Verarbeitung Ihrer Daten zu beantragen, z.B. wenn Sie eine Beschwerde eingereicht haben und die Antwort darauf erwarten.
- - Widerspruchsrecht: Sie können gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen.
- - Recht auf Vergessenwerden: Sie haben das Recht, beim Verfassungsgerichtshof die Löschung der personenbezogenen Daten, über die der Gerichtshof verfügt, zu beantragen.
Diese Rechte sind nicht absolut und unterliegen gewissen Beschränkungen. Im Rahmen einer anhängigen Rechtssache ist für die Verarbeitung Ihrer Daten zum Beispiel nicht Ihre vorherige Zustimmung erforderlich. Nach Abschluss einer Rechtssache ist es auch nicht möglich, die im Laufe des Verfahrens ausgetauschten Daten zu berichtigen oder Widerspruch einzulegen.
Für nähere Informationen siehe die Artikel 12 ff. der DSGVO.
V. Sicherheit
Der Verfassungsgerichtshof gewährleistet die Sicherheit (Integrität und Vertraulichkeit) Ihrer personenbezogenen Daten. Dazu verwendet er Sicherungstechniken, die Ihre Daten gegen unbefugten Zugang, unerlaubte Änderungen, unrechtmäßige Nutzung oder Verlust schützen.
Der Verfassungsgerichtshof ergreift alle geeigneten Maßnahmen, um ein passendes Schutzniveau zu gewährleisten.
VI. Kontakt und Beschwerden
Der Verfassungsgerichtshof hat einen Datenschutzbeauftragten benannt. Diese unabhängige interne Aufsichtsperson wacht darüber, dass der Gerichtshof Ihre personenbezogenen Daten gemäß den geltenden Rechtsvorschriften verarbeitet.
Sie können mit dem Datenschutzbeauftragten Kontakt aufnehmen:
- - unter der E-Mail-Adresse dpo@const-court.be
- - oder per Post unter folgender Adresse :
Verfassungsgerichtshof
z.Hd. des Datenschutzbeauftragten
Place Royale 7
1000 Brüssel
Wenn Sie Ihre Rechte geltend machen wollen oder wenn Sie der Meinung sind, dass diese Rechte nicht beachtet worden sind, und gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Widerspruch einlegen möchten, können Sie einen Antrag oder eine Beschwerde beim internen Datenschutzbeauftragten des Gerichtshofes einreichen. In diesem Rahmen wird der Verfassungsgerichtshof Ihnen nur Auskünfte über Ihre eigenen Daten erteilen können, nicht über die Daten eines Dritten. Bevor Ihr Antrag oder Ihre Beschwerde bearbeitet werden kann, werden Sie sich mittels eines Identitätsdokumentes, auf dem Ihre Unterschrift steht, ausweisen müssen, damit vermieden wird, dass Ihre Daten einem Dritten mitgeteilt oder unberechtigterweise geändert werden. Wenn Sie gegen die Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten durch den Verfassungsgerichtshof Widerspruch einlegen wollen, können Sie bei der Datenschutzbehörde Beschwerde einreichen. Diese Behörde ist jedoch nicht für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Verfassungsgerichtshof bei der Ausübung seiner Rechtsprechungsfunktion zuständig.
Sie können mit der Datenschutzbehörde Kontakt aufnehmen:
- - per E-Mail oder über das Kontaktformular der Datenschutzbehörde,
- - oder aber per Post unter folgender Adresse:
Datenschutzbehörde
Rue de la Presse 35
1000 Brüssel