1. eProConst
Die elektronische Plattform des Verfassungsgerichtshofes „eProConst“ ermöglicht es Ihnen, Verfahrensunterlagen wie Klageschriften und Schriftsätze digital zu hinterlegen. Bei digitaler Hinterlegung brauchen Sie die Verfahrensunterlage nicht zusätzlich per Einschreiben zu übermitteln. Auch Begründungsunterlagen können über eProConst hinterlegt werden. Sie haben direkten Zugang zu eProConst über die föderale Authentifizierungsplattform CSAM, mit Ihrem elektronischen Personalausweis (eID), mit der MyGov.be-App oder einer anderen von Ihnen bevorzugten digitalen Identifizierungsmethode.
Die Nutzung von eProConst ist nicht obligatorisch. Sie können Ihre Verfahrensunterlagen immer noch per Einschreiben übermitteln. Sobald Sie sich aber dafür entscheiden, eine Verfahrensunterlage in einer bestimmten Rechtssache über eProConst zu hinterlegen, müssen Sie auch alle anderen (künftigen) Verfahrensunterlagen in dieser spezifischen Rechtssache digital hinterlegen. Für diese spezifische Rechtssache können Sie also keine Verfahrensunterlagen mehr per Einschreiben übermitteln.
Die Kanzlei nimmt alle Notifizierungen weiterhin per Einschreiben vor. Auf der elektronischen Plattform erhalten Sie also keine Nachrichten von der Kanzlei. Sie bekommen allerdings eine automatisch erstellte E-Mail zur Bestätigung jeder von Ihnen vorgenommenen Hinterlegung.
2. Leitfaden
Alle Unterlagen müssen im PDF-Format erstellt, virenfrei und soweit wie möglich kopierbar sein. Es findet automatisch eine technische Inspektion aller auf eProConst hochgeladenen Unterlagen statt.
Ein Leitfaden in Bezug auf die Nutzung von eProConst ist zur Zeit in Vorbereitung. Sobald er verfügbar ist, wird er in niederländischer bzw. französischer Sprache bereitgestellt.
3. Rechtsvorschriften
Artikel 78bis des Sondergesetzes vom 6. Januar 1989 über den Verfassungsgerichtshof stellt die gesetzliche Grundlage von eProConst dar.
Diese Bestimmung wurde durch den königlichen Erlass vom 12. September 2024 „über die elektronische Verfahrensführung für den Verfassungsgerichtshof“ zur Ausführung gebracht.
Die Nutzung von eProConst erfolgt gemäß den allgemeinen Nutzungsbedingungen von eProConst, in denen die Bedingungen und Modalitäten der elektronischen Plattform festgelegt sind.
4. Technische Probleme
Wenn Wartungsarbeiten und/oder Unverfügbarkeiten von eProConst geplant sind, werden Sie auf dieser Seite rechtzeitig darüber informiert.
Es sind zur Zeit keine Wartungsarbeiten und/oder Unverfügbarkeiten von eProConst geplant.
Auf dieser Seite erhalten Sie ebenfalls einen Überblick über die bekannten Unverfügbarkeiten, die sich im abgelaufenen Jahr ereignet haben, etwa infolge von Wartungsarbeiten oder technischen Problemen.
Es sind zur Zeit keine Unverfügbarkeiten von eProConst im abgelaufenen Jahr bekannt.
Wenn Sie bei der Nutzung von eProConst selbst technische Probleme erfahren, bitten wir Sie, dies bei der Kanzlei zu melden.
5. Pressemitteilung
Lesen Sie die Pressemitteilung über eProConst vom 3. März 2026 für nähere Informationen über die Einführung der elektronischen Plattform.