Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Aufgabe, zur Arbeitsweise und zu den Verfahren des Verfassungsgerichtshofes.
Der Verfassungsgerichtshof wacht über die Einhaltung der belgischen Verfassung. Das Rechtsprechungsorgan prüft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen anhand der Grundrechte und -freiheiten und kontrolliert die Zuständigkeitsverteilung zwischen dem Föderalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen.
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Das Rechtsprechungsorgan wurde durch das Gesetz vom 28. Juni 1983 als Schiedshof gegründet und 2007 offiziell in Verfassungsgerichtshof umbenannt, um den erweiterten Zuständigkeiten besser Rechnung zu tragen.
Ein Verfahren kann durch den Ministerrat, die Gemeinschafts- und Regionalregierungen, die Präsidenten der gesetzgebenden Versammlungen (Parlamente) sowie durch jede natürliche oder juristische Person (Bürger, Unternehmen oder Vereinigungen), die ein Interesse an der Nichtigerklärung der angefochtenen Rechtsnorm hat, eingeleitet werden.
Eine Vorabentscheidungsfrage ist eine Zwischenfrage eines ordentlichen Richters an den Verfassungsgerichtshof. Der Richter fragt, ob ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz, das bzw. die in einer Rechtssache anzuwenden ist, mit der Verfassung vereinbar ist.
Eine Nichtigkeitsklage ist grundsätzlich binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung des Gesetzes, des Dekrets oder der Ordonnanz im Belgischen Staatsblatt einzureichen. Für Zustimmungsgesetze zu internationalen Verträgen gilt eine Frist von sechzig Tagen.
Ja. Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz gegen die Verfassung verstößt, wird es ganz oder teilweise für nichtig erklärt. Ein Nichtigkeitsentscheid hat absolute materielle Rechtskraft und führt dazu, dass die für nichtig erklärte Bestimmung rückwirkend aus der Rechtsordnung gestrichen wird, es sei denn, dass der Gerichtshof ihre Folgen aufrechterhält.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus zwölf Richtern, aufgeteilt in zwei Sprachgruppen mit jeweils sechs niederländischsprachigen und sechs französischsprachigen Richtern. In jeder Sprachgruppe ist die Hälfte der Richter Jurist mit einer spezifischen Erfahrung und die andere Hälfte ehemaliges Parlamentsmitglied.
Nein, für Bürger besteht keine Pflicht, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen, um eine Klageschrift einzureichen oder ein Verfahren zu führen. Wegen der strengen Formvorschriften und der hohen juristischen Komplexität wird professionelle Unterstützung jedoch empfohlen.
Der Zugang zum Verfassungsgerichtshof ist kostenlos und es werden keine Gebühren für die Eintragung in die Liste erhoben. Etwaige Kosten für einen eigenen Rechtsanwalt sind allerdings von den Parteien selbst zu tragen, es sei denn, sie können sich an einen pro-Deo-Anwalt wenden.
Anhängige Rechtssachen und alle verkündeten Entscheide können kostenlos in der offiziellen Datenbank auf der Website des Verfassungsgerichtshofes digital eingesehen werden. Die Suche ist nach Geschäftsverzeichnisnummer, Datum, Stichwort oder geprüfter Norm bzw. Referenznorm möglich.
Nein. Die Entscheide des Verfassungsgerichtshofes sind endgültig; gegen sie kann weder Berufung noch Kassationsbeschwerde eingelegt werden. Nur in streng bestimmten Fällen sieht das Gesetz einen begrenzten Rechtsbehelf vor, etwa den Dritteinspruch gegen einen Nichtigkeitsentscheid.
Der Verfassungsgerichtshof prüft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen, d.h. gesetzeskräftige Rechtsnormen, anhand der Verfassung. Der Staatsrat ist das höchste Verwaltungsgericht und befindet über administrative Rechtshandlungen, nicht über die Gesetze selbst. Darüber hinaus erfüllt der Staatsrat die Aufgabe als Begutachtungsorgan auf gesetzgeberischer und verordnungsrechtlicher Ebene. Der Kassationshof ist das höchste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafsachen) und wacht über die richtige Anwendung des Gesetzes.
Ja. Der Gerichtshof prüft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen anhand der in Titel II der Verfassung verankerten Grundrechte, darunter der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot (Artikel 10 und 11) sowie das Recht auf Unterricht (Artikel 24). Über diese Artikel kann er auch indirekt eine Prüfung anhand internationaler Menschenrechtsabkommen vornehmen, etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Eine Nichtigerklärung entfernt ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz ganz oder teilweise endgültig und rückwirkend aus der Rechtsordnung. Eine einstweilige Aufhebung ist eine vorläufige Maßnahme: Der Gerichtshof kann eine Bestimmung vorübergehend außer Kraft setzen, bis der Entscheid zur Sache ergeht. Eine einstweilige Aufhebung ist nur im Rahmen einer Nichtigkeitsklage möglich, muss ausdrücklich beantragt werden und unterliegt strengen Voraussetzungen.
