Auf dieser Seite finden Sie Antworten auf haeufig gestellte Fragen zur Aufgabe, Arbeitsweise und zu den Verfahren des Verfassungsgerichtshofes.
Der Verfassungsgerichtshof wacht ueber die Einhaltung der belgischen Verfassung. Er prueft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen an der Verfassung und kontrolliert die Zustaendigkeitsverteilung zwischen dem Foederalstaat, den Gemeinschaften und den Regionen.
Inhaltlich gibt es keinen Unterschied. Das Gericht wurde durch das Gesetz vom 28. Juni 1983 als Schiedshof gegruendet und 2007 offiziell in Verfassungsgerichtshof umbenannt, um den erweiterten Zustaendigkeiten besser Rechnung zu tragen.
Ein Verfahren kann durch den Ministerrat, die Praesidenten der gesetzgebenden Versammlungen (Parlamente) sowie durch jede natuerliche oder juristische Person (Buerger, Unternehmen oder Vereinigungen) mit nachweisbarem persoenlichem Interesse eingeleitet werden.
Eine Vorabentscheidungsfrage ist eine Zwischenfrage eines ordentlichen Richters an den Verfassungsgerichtshof. Der Richter fragt, ob ein Gesetz, Dekret oder eine Ordonnanz, die im Verfahren anzuwenden ist, mit der Verfassung vereinbar ist.
Eine Nichtigkeitsklage ist grundsaetzlich binnen sechs Monaten nach der Veroeffentlichung des Gesetzes, Dekrets oder der Ordonnanz im Belgischen Staatsblatt einzureichen. Fuer Zustimmungsgesetze zu internationalen Vertraegen gilt eine Frist von sechzig Tagen.
Ja. Stellt der Verfassungsgerichtshof fest, dass ein Gesetz, Dekret oder eine Ordonnanz gegen die Verfassung verstoesst, wird sie ganz oder teilweise fuer nichtig erklaert. Ein Nichtigkeitsentscheid hat absolute Wirkung und die nichtige Bestimmung faellt rueckwirkend aus der Rechtsordnung weg.
Der Verfassungsgerichtshof besteht aus zwoelf Richtern, aufgeteilt in zwei Sprachgruppen mit jeweils sechs niederlaendischsprachigen und sechs franzoesischsprachigen Richtern. In jeder Sprachgruppe ist die Haelfte Jurist oder Magistrat und die andere Haelfte ehemaliges Parlamentsmitglied.
Nein, fuer Buerger ist ein Anwalt rechtlich nicht verpflichtend, um eine Klageschrift einzureichen oder ein Verfahren zu fuehren. Wegen strenger Formvorschriften und hoher juristischer Komplexitaet wird professionelle Unterstuetzung jedoch empfohlen.
Der Zugang zum Verfassungsgerichtshof ist kostenlos und es werden keine Gerichtsgebuehren erhoben. Moegliche Kosten fuer einen eigenen Anwalt oder eine Verfahrensentschaedigung bei Unterliegen sind von den Parteien selbst zu tragen.
Anhaengige Rechtssachen und alle verkuendeten Entscheide koennen kostenlos in der offiziellen Entscheiddatenbank auf der Website des Verfassungsgerichtshofes eingesehen werden. Die Suche ist nach Geschaeftsverzeichnisnummer, Datum, Stichwort oder Gesetzesartikel moeglich.
Nein. Die Entscheide des Verfassungsgerichtshofes sind endgueltig und koennen weder mit Berufung noch mit Kassation angefochten werden. Sie binden alle Gerichte und Behoerden; nur in streng bestimmten Faellen sieht das Gesetz einen begrenzten Rechtsbehelf vor, etwa den Dritteinspruch gegen einen Nichtigkeitsentscheid.
Der Verfassungsgerichtshof prueft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen an der Verfassung. Der Staatsrat ist das hoechste Verwaltungsgericht und prueft Entscheidungen und Verordnungen der Behoerden, nicht aber die Gesetze selbst. Der Kassationshof ist das hoechste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Zivil- und Strafsachen) und wacht ueber die richtige Anwendung des Gesetzes, ohne die Gesetze an der Verfassung zu pruefen.
Ja. Der Gerichtshof prueft Gesetze, Dekrete und Ordonnanzen an den Grundrechten des Titels II der Verfassung, darunter der Gleichheitsgrundsatz und das Diskriminierungsverbot (Artikel 10 und 11) sowie das Recht auf Unterricht (Artikel 24). Ueber diese Artikel kann er mittelbar auch die Einhaltung internationaler Menschenrechtsabkommen pruefen, etwa der Europaeischen Menschenrechtskonvention.
Eine Nichtigerklaerung entfernt ein Gesetz, ein Dekret oder eine Ordonnanz ganz oder teilweise endgueltig und rueckwirkend aus der Rechtsordnung. Eine Aussetzung ist eine vorlaeufige Massnahme: Der Gerichtshof kann eine Bestimmung voruebergehend ausser Kraft setzen, bis der Entscheid zur Sache ergeht. Eine Aussetzung ist nur im Rahmen einer Nichtigkeitsklage moeglich, muss ausdruecklich beantragt werden und unterliegt strengen Voraussetzungen.